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Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen durchgeführt.
Im Rahmen eines Hausbesuches von einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt dieser Aktion ist es, oftmals bestehende Informationsdefizite durch praxisnahe Beratung zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.
Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird durchgeführt von Psychologinnen/Psychologen. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu fünf Gesprächseinheiten vereinbart werden.
Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos.
§ 33a Bundespflegegeldgesetz (BPGG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz